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Beitrag vom 26.11.2004
Ergänzungsgesetz passiert Bundesrat und tritt am 1.1.2005 in Kraft
AVIVA-Redaktion
Geschafft! Rot-Grün schließt Gerechtigkeitslücken bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern werden gestärkt.
Zum Beschluss des Bundestages am 29.10.2004 zum Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin: "Heute kommen wir auf dem langen Marsch zur Gleichberechtigung einen großen Schritt voran. Die Rechtsstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften wird deutlich verbessert. Gleichstellung mit der Ehe gibt es nun zum Beispiel im Güterrecht, im Unterhaltsrecht und in der Hinterbliebenenversorgung bei der gesetzlichen Rente. LebenspartnerInnen haben gleiche Pflichten wie Ehegatten. Von daher ist es nur gerecht, dass sie auch gleiche Rechte erhalten.
Gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern werden gestärkt." "Wir ermöglichen die Stiefkindadoption von Kindern, die in einer Lebenspartnerschaft aufwachsen. Das dient dem Kindeswohl und sichert die Kinder rechtlich besser ab."
Das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 hat die Akzeptanz von Lesben und
Schwulen in der Gesellschaft spürbar verstärkt. Es hat sich als großer gesellschaftspolitischer Erfolg erwiesen. Das sieht man auch daran, dass die Lebenspartnerschaft heute im Bundestag breitere Mehrheiten findet als in der vergangenen Wahlperiode.
Das stimmt optimistisch für den anstehenden zweiten Schritt.
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum zustimmungsfreien Überarbeitungsgesetz hat sich die Koalition am 26. November 2004 mit ihrem Zeitplan auch im Bundesrat durchgesetzt und das Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft auf den Weg gebracht. Das Ergänzungsgesetz wird die noch ausstehenden zustimmungspflichtigen Elemente enthalten, wie zum Beispiel die Anerkennung im Steuerrecht. Nun sollten die unionsregierten, konservativ-hinterwälderischen Bundesländer anfangen, aus ihrer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht und Bundesrat zu lernen, endlich in der gesellschaftlichen Wirklichkeit ankommen und ihren Frieden mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft schließen.
(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN